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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundsätzliches

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma se.kluger, Melhopweg 24, 22397 Hamburg (im Folgenden “Unternehmen” genannt).

1. Geltungsbereich

Für alle Aufträge an das Unternehmen gelten diese AGB. Entgegenstehende und / oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.

2. Angebotserstellung

Jegliche Verwendung der von dem Unternehmen mit dem Ziel des Auftragsabschlusses erstellten Arbeiten und Leistungen, gleich ob auszugsweise oder überarbeitet, bedarf der vorherigen Zustimmung des selben. Dies gilt insbesondere für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen des Unternehmen zugrunde liegenden Ideen, die zum Zeitpunkt vor Angebotsabgabe nicht beim Auftraggeber implementiert waren.

3. Kostenvoranschläge, Ort und Zeit

3.1 Grundsätzlich sind dem Auftraggeber vor Beginn jeder Kosten verursachenden Arbeit oder Leistung schriftliche Kostenvoranschläge bzw. Angebote zu unterbreiten, die einzeln durch den Auftraggeber freigegeben werden bzw. bestellt werden.

3.2 Das Unternehmen ist berechtigt, die ihm übertragenen Aufgaben entweder selbst durchzuführen oder jederzeit durch qualifizierte Dritte durchführen zu lassen.

3.3 Das Unternehmen bestimmt Zeit und Ort der Arbeit nach pflichtgemäßem Ermessen.

3.4 Im Falle innerbetrieblicher Tätigkeiten verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Personal des Unternehmens einen Büroarbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.

4. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

4.1 Bei Projekten, die individuelle Elemente enthalten, hat der Auftraggeber eine Mitwirkungspflicht.

4.2 Die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers umfasst insbesondere die termingerechte Bereitstellung von geeigneten Informationen und Unterlagen, die zur Erfüllung des Auftrages notwendig sind.

5. Abwicklung von Aufträgen

5.1 Die vom Unternehmen übermittelten Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht binnen drei Werkttagen nach Erhalt widerspricht.

5.2 Daten und Arbeitsmittel, die das Unternehmen erstellt, erstellen lässt oder erwirbt um die nach Auftrag geschuldete Arbeit oder Leistung zu erbringen, bleiben zu jeder Zeit Eigentum des Unternehmens. Es besteht weder eine Herausgabe- noch Aufbewahrungspflicht.

5.3 Fristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten gem. §4 termingerecht erfüllt.

5.4 Werden bestimmte Daten, Unterlagen, Informationen oder Termine, die für die vereinbarte Arbeit oder Leistung wichtig sind, nicht erbracht, vorenthalten oder nicht weitergegeben, so trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung für etwaige Verzögerungen und / oder haftet für zusätzliche Kosten.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Vereinbarte Preise sind Bruttopreise, eine Mehrwertsteuer wird nicht augewiesen (gem. §19 Ust.G.).

6.2 Die von dem Unternehmen an den Auftraggeber ausgestellten Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig.

6.3 Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist das Unternehmen berechtigt Zwischenabrechnungen über Abschlagzahlungen zu erstellen.

6.4 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behält sich das Unternehmen das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an Leistungen des Unternehmen, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über.

7. Nutzungsrechte

7.1 Das Unternehmen wird dem Auftraggeber mit Ausgleich aller den jeweiligen Auftrag betreffenden Rechnungen sämtliche, für die Verwendung der Arbeiten und Leistungen erforderlichen, Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für das Unternehmen erkennbaren Umständen des Auftrages ergibt.

7.2 Zieht das Unternehmen zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird es deren Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer 7.1 erwerben und entsprechend dem Auftraggeber übertragen.

8. Rücktritt

Möchte der Auftraggeber nach der Unterzeichnung des Vertrages von selbigem ohne vertragliches oder allgemeine gültiges Recht zurücktreten, muss das Unternehmen dem Rücktritt ausdrücklich zustimmen. Anderenfalls hat der Auftraggeber das vereinbarte Honorar in voller Höhe zu zahlen sowie alle, bereits durch an Dritte vergebene Aufträge entstandenen, Kosten zu tragen.

9. Vertraulichkeit

9.1 Das Unternehmenr verpflichtet sich, über alle ihm bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten – auch über das Ende des Vertrages hinaus – Stillschweigen zu bewahren. Das Unternehmen wird etwaige Erfüllungsgehilfen entsprechend verpflichten.

9.2 Das Ubnternehmen wird die ihm übergebenen Unterlagen sorgfältig verwahren, vor Einsichtnahme Dritter schützen und auf Verlangen nach dem Ende des Vertrages dem Auftraggeber zurück geben.

10. Gewährleistung und Haftung

10.1 Liefert das Unternehmen Arbeiten und / oder erbringt es Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt die Arbeiten und / oder Leistungen zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, gilt die Arbeitsleistung als genehmigt.

10.2 Das Unternehmen haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Pflichtverletzung hinsichtlich erbrachter Leistungen.

10.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an das Unternehmen übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber das Unternehmen von allen Ersatzansprüchen frei.

12. Gerichtsstand, anwendbares Recht

12.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmen.

12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: Hamburg, 25.08.2010